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Haus & Grundeigentümer - Verein für Karben, Bad Vilbel und Umgebung

seit 1976 Haus und Grund Karben eV

Verein der Haus- und Grundeigentümer Der Mieter zahlt nicht mehr !

Zu den schlimmsten Erfahrungen, die ein Vermieter mit einem Mieter machen kann, gehört die "Entfernung" eines vormals "so netten" Mieters aus einer Mietwohnung.

Hierzu folgendes, aktuelles Beispiel aus der Praxis:

Für eine zum 1. Januar für 750 € vermietete, neu renovierte 3-Zimmer-Wohnung zahlt der Mieter ab März keine Miete mehr.

Beim Nachfassen durch den Vermieter erklärt der Mieter, er hätte vorübergehende Probleme und würde kurzfristig den Rückstand ausgleichen und die Miete dann ordnungsgemäß überweisen.

Tatsächlich lässt der Mieter trotz weiterer Hinweise und Mahnungen des Vermieters zwei weitere Zahlungstermine verstreichen. Die Mietschulden belaufen sich jetzt auf  2.250 €.

Der Vermieter beantragt einen Mahnbescheid, der sechs Wochen später zugestellt wird.
Dagegen legt der Mieter ohne Angabe von Gründen Widerspruch ein.
Der Vermieter muss das Verfahren jetzt in Form einer Klage fortführen. 
Der Mietrückstand ist inzwischen auf  3.750 € angewachsen.

Das zuständige Amtsgericht setzt den Verhandlungstermin für August fest, reagiert also überdurchschnittlich schnell !
Vor Gericht behauptet der Mieter nunmehr, er habe Gründe zur Mietminderung gehabt. Bekanntlich kann er hierfür Gründe nach Belieben vortragen.

Im September schließlich verkündet das Gericht einen Beweisbeschluss, um den Behauptungen des Mieters Rechnung zu tragen.
Nunmehr erweitert der Vermieter die Klage und verlangt nach fristloser Kündigung auch die Räumung der Wohnung.

Der Gutachter, der die angeblichen Mängel beurteilen soll, wird Ende September tätig.

Anfang November schließlich liegt das Gutachten vor.

In der Zwischenzeit, also seit März, ist keine Mietzahlung mehr erfolgt. 
Der Rückstand erreicht 6.750 €.

Ein neuer Gerichtstermin wird für Dezember anberaumt.

Im Januar des Folgejahres schließlich entscheidet das Gericht, dass der rückständige Mietzins zu zahlen und die Wohnung zu räumen ist. Für die Räumung wird, wie dies durchaus üblich ist, eine Frist bis zum 30. April eingeräumt.
Der Mietrückstand erreicht bis dahin eine Größenordnung von 10.500 €.

Aber damit hat die Angelegenheit noch lange kein Ende gefunden.
Vielmehr lässt der Anwalt des Mieters den Räumungstermin verstreichen und beantragt Vollstreckungsschutz und die vorläufige Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen.

Das Gericht entscheidet wiederum sehr kurzfristig schon im Mai :
Der Antrag des Mieters auf Vollstreckungsschutz wird zurückgewiesen, so dass im Juni der Gerichtsvollzieher endlich einschreiten und das gegen den Mieter erwirkte Urteil vollstrecken kann.
Natürlich hat der Vermieter zunächst einen Kosten-Vorschuss zu leisten, damit der Gerichtsvollzieher gemeinsam mit einer Spedition für die Räumung der Wohnung sorgen kann.
Üblich sind, abhängig von der Größe der Wohnung, in solchen Fällen zwischen etwa 3.500 und 5.000 €.

Eine weitere ungute Überraschung ergibt sich für den Vermieter bei Besichtigung der ehemals neuwertigen Wohnung, deren inzwischen verwahrloster Zustand eine sofortige Neuvermietung unmöglich macht.
Weitere 8.000 € muss der Vermieter nun an Sanierungskosten investieren, um die Wohnung neuen Mietinteressenten im August für eine Vermietung ab September überhaupt präsentieren zu können.

Immerhin :

Da der Vermieter das Gerichtsverfahren gewonnen hat, kann er nun sämtliche Kosten von seinem ehemals "so netten" Mieter einfordern. - Doch weit gefehlt !

Da der Mieter bereits bei Mietvertragsabschluss insolvent war und der Vermieter trotz Prozessgewinn so auch noch die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständigen tragen darf, ergibt sich für den Vermieter folgendes Bild:

13.500 €   Mietausfall für 18 Monate

6.100 €   Anwalts-, Gerichts-

und Gutachterkosten

3.500 €   Kosten für Gerichtsvollzieher

und Spedition

8.000 €   Renovierungsaufwand


Insgesamt entsteht dem Vermieter im aktuellen Fall ein Vermögensschaden von sage und schreibe  31.100 € !